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BGH, 21.02.1984 - VI ZR 70/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wahlrecht des Gläubigers bei Gesamtschuldnern eines nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.11.1982 - V ZR 314/81
Haftung des Architekten und des Grundstückseigentümers für Vertiefungs- und …
Auszug aus BGH, 21.02.1984 - VI ZR 70/83
Mit der Erwägung, daß dem Kläger ein durchsetzbarer nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch gegen seinen Grundstücksnachbarn zusteht (BGHZ 72, 289; 85, 375), kann ein Schaden des Klägers nicht verneint werden (BGH, Urteil vom 17. Februar 1982 - IVa ZR 284/80 - NJW 1982, 1806).Dem Kläger, der bei gesamtschuldnerischer Haftung des Nachbarn, des Bauunternehmers und des Architekten (§ 840 BGB; BGHZ 85, 375, 387) seine Schadensersatzforderung nach seinem Belieben gegen die beiden Letztgenannten geltend machen (§ 421 Satz 1 BGB) und auch verwirklichen konnte, darf diese Möglichkeit durch das Fehlverhalten des Beklagten nicht ersatzlos genommen werden.
- BGH, 26.10.1978 - III ZR 26/77
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei Ausschachtungen an öffentlicher Straße
Auszug aus BGH, 21.02.1984 - VI ZR 70/83
Mit der Erwägung, daß dem Kläger ein durchsetzbarer nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch gegen seinen Grundstücksnachbarn zusteht (BGHZ 72, 289; 85, 375), kann ein Schaden des Klägers nicht verneint werden (BGH, Urteil vom 17. Februar 1982 - IVa ZR 284/80 - NJW 1982, 1806). - BGH, 17.02.1982 - IVa ZR 284/80
Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung durch einen Steuerberater - Bewertung …
Auszug aus BGH, 21.02.1984 - VI ZR 70/83
Mit der Erwägung, daß dem Kläger ein durchsetzbarer nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch gegen seinen Grundstücksnachbarn zusteht (BGHZ 72, 289; 85, 375), kann ein Schaden des Klägers nicht verneint werden (BGH, Urteil vom 17. Februar 1982 - IVa ZR 284/80 - NJW 1982, 1806).